Seit 1977 fördert die Europäische Union die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Bildungseinrichtungen in Deutschland, vom Kindergarten bis zur Berufsschule.
Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Schulmilch im Rahmen des EU-Schulprogramms subventioniert. Damit unterstützt die EU weiterhin Eltern, Erzieher und Lehrkräfte, sodass Milch und Milchprodukte Teil der Pausenverpflegung im Kindergarten- und Schulalltag sein können.
Die Bundesländer entscheiden eigenständig, wie das EU-Schulprogramm/Milch umgesetzt werden soll. Hier die wichtigsten Fakten zur Umsetzung in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Berlin und Brandenburg:
- Welche Altersgruppe der Kinder soll erreicht werden?
- Kindergarten, Kindertagesstätte
- Grundschule, Förderschule
- Weiterführende Schule, Berufsschule
- Welche Milchprodukte können gefördert werden?
- NRW und Hessen: Milch und Milcherzeugnisse wie z. B. Naturjoghurt, Quark, Käse, etc.
- Berlin und Brandenburg: Milch
- Wer legt die Subventionsbeträge für die Milchprodukte fest und wer kümmert sich um deren Beantragung?
- Die Subventionsbeträge werden von den Bundesländern festgelegt, wobei nur die pure Milch gefördert wird.
- Der Schulmilch-Lieferant übernimmt die Beantragung der Subvention mit den einzelnen Bundesländern.
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